Was verbirgt sich unter §1 II JGG ??

20170428_075804  20170428_082940Auch dieses Jahr wurden wir wieder von Frau Königs und Frau Schmitz vom Amtsgericht zur Berufsfelderkundung eingeladen.
Da derzeit recht viele Auszubildende beim Amtgericht Bergheim ihre Ausbildung zum Justizfachangestellten absolvieren, konnten wir diesmal mit acht Schülern und Schülerinnen der Stufe 8 einen Vormittag Justizluft schnuppern. Denn nach einer Aufgabe, Abkürzungen zu erklären und Begriffe und Gesetzestexte zu recherchieren ging es wieder mit den Auszubildenden in die Abteilungen.  Alex (8c) durfte mit einer Auszubildenden die Abteilung Strafrecht besuchen, andere wurden mit kleinen Aufgaben in den Abteilungen Familienrecht, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Grundbuch und Nachlass betraut.20170428_082735

„Das Amtsgericht ist sehr cool. Die Mitarbeiter waren auch sehr nett. Die Aufgaben waren nicht immer so einfach, da es unterschiedliche Aufgaben waren. Meine Aufgaben waren sehr interessant, da ich in den Archiven arbeiten durfte. Wir waren sogar in einem Verhörraum. Im Ganzen war das ein cooler Tag im Amtsgericht „, meinte Florian (8b).

Im Anschluss gab es ein Interview mit den Auszubildenden und den Ausbildern. So wurde u.a. gefragt, warum sich mehr Mädchen als Jungs für den Beruf des Justizfachangestellten interessieren (derzeit sind nur zwei junge Männer in Bergheim Auszubildende) und ob es auch nach vielen Jahren immer noch ein spannender Beruf sei. Viele Fragen wurden aber schon im Vorfeld den Azubis gestellt. So wollte Vadim (8c) viel über das Strafmaß bei Mord und Todschlag erfahren und in welchen Fällen lebenslange Haft als Strafe verhängt wird.

Wir bedanken uns bei Fr. Königs und Fr. Schmitz für diesen informativen und interessanten Vormittag!

PS:
§1 II JGG = Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.

R. Hasch

 

 

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